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Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG

Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz

Der Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz in Deutschland a.G. wird zur Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG

Die Fürsorge für die Rotkreuzschwestern gehört zu den zentralen Aufgaben einer DRK - Schwesternschaft. Die Gründung des Schwestern-Versicherungsvereins vom Roten Kreuz in Deutschland ist eines der sichtbarsten Zeichen dieser  Fürsorge. Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz bleibt diesem wichtigen Auftrag verpflichtet. Eine Pensionskasse ist eine besonders effektive, transparente und leistungsstarke Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Ihrer Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz wird das Kapital für Ihre persönliche betriebliche Zusatzversorgung angespart, das Vermögen verwaltet und Ihnen später als Altersrente ausgezahlt.

Weiterführende Informationen

Unsere Lebenserwartung steigt. Ein Grund, sich zu freuen. Aber auch ein Anlass, Vorsorge zu treffen.

Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG ist eine regulierte Pensionskasse im Sinne von § 118 b Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Die Beiträge für die Pensionskasse übernimmt Ihre DRK-Schwesternschaft. Die Leistung erhalten Sie und Ihre Familie.

Das große Plus „Verlässlichkeit“: Vorsorgen bei der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz