Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG ist eine regulierte Pensionskasse und Mitglied im Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V..
VVaG ist die Abkürzung von „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ und bedeutet, dass die Versicherungsnehmer des Vereins auch gleichzeitig dessen Besitzer sind. Es gibt demnach keine Aktionäre (wie bei einer Aktiengesellschaft), die einen Teil der Gewinne des Vereins beanspruchen.
Wir bieten als eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung Produkte für die Zusatzversorgung der Mitglieder und Angestellten von DRK-Schwesternschaften und anderen DRK-Gliederungen an.
Träger der Pensionskasse sind
Die Pensionskasse arbeitet
Die Anfänge der Pensionskasse gehen zurück in die Zeit kurz nach dem ersten Weltkrieg. Mit der Neuordnung der Sozialgesetzgebung entschieden sich 1919 DRK-Schwesternschaften, eine eigene Versicherungskasse zu gründen. Zweck der Kasse war, den Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz eine Zusatzversorgung für ihre "Altersruhe" und bei Invalidität sicher zu stellen. Als Gründungstag gilt der 1. Oktober 1921.
Die Pensionskasse war zunächst als "Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz (SVV)" im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein "kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" und wurde aufsichtsrechtlich als Pensionskasse behandelt. 1995 wurde der SVV von einer Pensionskasse in ein Lebensversicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit umgewandelt.
Im Sinne einer klaren Positionierung des Unternehmens als eine Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für einen geschlossenen Personenkreis wird mit Beginn des Jahres 2012 aus dem Lebensversicherungsunternehmen SVV die regulierte Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG.
Versicherte: 31.821, davon Rentenempfänger: 5.713
Beiträge: 21 Mio. €
ausgezahlte Renten: 16,1 Mio. €
Deckungsrückstellung: 821,6 Mio.€
1. Anwendungsbereich
Die Erklärung bezieht sich auf sämtliche Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG (PK DRK). Die Anlage des Sicherungsvermögens erfolgt nach den qualitativen und quantitativen Vorgaben der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen, dem Kapitalanlagerundschreiben 11/2017 (VA) sowie weiteren aufsichtsrechtlichen Vorgaben der BaFin. Hieraus ergeben sich Beschränkungen in Bezug auf die zulässigen Anlagen, die Allokation sowie die Bedeckung bzw. Sicherstellung der Risikotragfähigkeit.
Seit dem 01.01.2025 besteht zudem ein Ausgliederungsvertrag mit der Verka Kirchliche Vorsorge VVaG (Verka). Dieser beinhaltet auch die Übernahme des operativen Geschäftes der Kapitalanlagen. Im Laufe des Jahres wurden diese Aufgaben sukzessive übernommen. Der Vertrag mit der DEVK AM wurde zum Ultimo 2025 gekündigt.
2. Überprüfung der Anlagepolitik
Die Anlagepolitik der PK DRK wird gemäß Anlagerichtlinie alle drei Jahre oder bei Bedarf überprüft und angepasst. Eine Anpassung der Anlagepolitik erfolgt z.B. bei folgenden Anlässen:
Die SAA befindet sich aktuell im Review Prozess und wird im Laufe des 2. Quartals 2026 vom Vorstand neu beschlossen.
3. Ziele der Anlagepolitik
In der Anlagepolitik wird, unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, die strategische Ausrichtung der Kapitalanlagen der PK DRK definiert. Die Anlagepolitik wird aus den Ergebnissen der jährlich durch das Risikomanagement aktualisierten langfristigen Asset-Liability-Studie unter Berücksichtigung von mittel- bis langfristigen Annahmen zur Kapitalmarktentwicklung und den versicherungstechnischen Cashflows abgeleitet. Zusätzlich werden Analysen zu Risikotragfähigkeit einschließlich Stresstests durchgeführt. Die Anlagepolitik bezieht sich auf das gesamte Sicherungsvermögen für Rechnung und Risiko der Pensionskasse.
Das Mindestrenditeziel entspricht dem garantierten Rechnungszins zuzüglich zu bedeckender anderer Ergebnisquellen. Darüber hinaus strebt die PK DRK an, unter Einhaltung der Risikotragfähigkeit eine angemessene Überschussbeteiligung zu gewährleisten. Der Anlagehorizont der PK DRK ist analog zu den passivseitigen Verpflichtungen langfristig ausgelegt.
Zur Erreichung der Ziele der Anlagepolitik strebt die PK DRK entsprechend § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz möglichst große Sicherheit, Qualität und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung der Kapitalanlagen an.
Der Kapitalanlagenbestand unterscheidet sich in direkte und indirekte Anlagen. Die direkten Anlagen bestehen grundsätzlich aus festverzinslichen Anleihen mit guten bis sehr guten Bonitäten, die bis zum Ende ihrer Laufzeit im Portfolio verbleiben, sofern dem keine Risikogründe entgegenstehen. Sowohl die Laufzeit, als auch die Zielrendite sind an den passivseitigen Verpflichtungen ausgerichtet. Neuanlagen werden überwiegend in Pfandbriefen und SSA mit guten bis sehr guten Bonitäten angestrebt (entspricht einem S&P Rating von mindestens A-).
| Anlageklasse | Ist-Quote in % | Strategische Quote in % |
|---|---|---|
| Direktanlagen | 81,3 | Min 82 |
| Wertpapierfondsanlage | 10,4 | Max 12 |
| davon Aktien | 2,6 | Max 3 |
| davon Renten | 7,8 | Max 8 |
| Immobilien | 7,6 | Max 5,5 |
| Kasse | 0,8 | Max 0,5 |
4. Kapitalanlagenrisikomanagement
Das Risikomanagementsystem der PK DRK dient der frühzeitigen Erkennung aller wesentlichen Risiken einschließlich aller mit dem Kapitalanlagenportfolio im Zusammenhang stehenden Risiken, die sich negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens auswirken oder den Bestand des Unternehmens insgesamt gefährden könnten. Das zentrale Risikomanagement definiert Methoden und Verfahren für die qualitative und quantitative Erfassung der Risiken und ist auf Unternehmensebene für die Risikoüberwachung, die Gesamtrisikosteuerung und die Risikoberichterstattung an den Vorstand verantwortlich. Im Sinne einer aktiven Risikosteuerung werden konkrete Gegenmaßnahmen festgelegt, um die aus den Einzelrisiken resultierenden Risikopotenziale wirksam zu reduzieren. Im Rahmen des entwickelten Risikotragfähigkeitskonzepts erfolgt neben der turnusmäßig stattfindenden Risikoinventur eine monatliche Analyse und Bewertung der Kapitalanlagerisiken durch das Risikomanagement.
Die Kapitalanlage der PK DRK ist mit Marktrisiken wie dem Aktienrisiko, Immobilienrisiko und Zinsänderungsrisiko, mit Kreditrisiken und mit Währungsrisiken verbunden.
Währungsrisiken spielen aufgrund der Fokussierung auf Anlagen in der Eurozone eine untergeordnete Rolle. Mandate mit Währungsrisiken werden überwiegend ausgeschlossen bzw. abgesichert, sofern eine Währungsabsicherung möglich ist.
Zur Quantifizierung, Analyse und Steuerung der Marktrisiken sowie zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit kommen interne und aufsichtsrechtliche Stresstests, Szenarioanalysen, Risikotragfähigkeitsbetrachtungen und Asset-Liability-Studien zum Einsatz.
Kreditrisiken bestehen in der Möglichkeit negativer Bonitätsveränderungen von Emittenten, Schuldnern und anderen Kontrahenten, wobei die mit festverzinslichen Kapitalanlagen verbundenen Kreditrisiken den größten Stellenwert einnehmen. Im Rahmen der Risikosteuerung kommen verschiedene Instrumente wie Vorgaben zu Ratingklassen und Begrenzungen im Hinblick auf Mischung und Streuung zum Einsatz, um einen hohen Grad an Diversifikation sowie ein ausgewogenes Chance-Risiko-Verhältnis auf Gesamtportfolioebene zu gewährleisten. Neu- und Wiederanlagen im Direktbestand sind dabei grundsätzlich auf Papiere mit Investment-Grade-Rating beschränkt.
Eine ausgewogene Laufzeitenstreuung im Rahmen des Durationsmanagements bei festverzinslichen Anlagen ermöglicht auch für die kommenden Jahre eine sichere Liquiditätsplanung und somit eine Minimierung von kurzfristigen Liquiditätsrisiken, wobei eine flexible Disposition gewährleistet sein muss. Marktliquiditätsrisiken werden im Anlageprozess berücksichtigt, indem in Abhängigkeit von der Liquiditätsplanung im Rahmen der Neuanlage ausreichend viele Investments mit hoher Fungibilität ausgewählt werden.
Daneben bestehen im Bereich der Kapitalanlage operationale und sonstige Risiken wie Konzentrations- und Reputations- sowie strategische Risiken, die in den Risikomanagementprozess einbezogen sind. Dabei werden wechselseitige Abhängigkeiten, die mit den anderen Risikoarten bestehen, berücksichtigt.
Über Nachhaltigkeitsrisiken wird im Rahmen der laufenden Risikoberichtserstattung regelmäßig und transparent berichtet.
5. Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange
Nachhaltige Investitionen im Direktbestand in ESG-konforme (ESG = Environment, Social and Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) Anlagen können zur Risikovermeidung beitragen. Unternehmen oder Einrichtungen, die über die öffentliche Meinung in Misskredit fallen und nicht nachhaltig wirtschaften, unterliegen darüber hinaus typischerweise Wertverlusten. Im Sicherungsvermögen werden bei den Anlageklassen Anleihen, Aktien und speziell gedeckte Anleihen (Covered Bonds, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) aus Risikogründen daher zur Beurteilung der ausgebenden Einrichtungen sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings und ein normen- bzw. themenbasiertes Screening genutzt. Die Kapitalanlage soll zudem nicht in Unternehmen oder Institutionen investiert werden, welche nach internationalen Konventionen kontroverse bzw. geächtete Waffen, inkl. Atomwaffen, herstellen oder vertreiben.
Die PK DRK berücksichtigt keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens im Sinne des Artikel 4 Offenlegungs-Verordnung 2019/2088/EU. Der administrative Mehraufwand in der Verwaltung und der damit einhergehenden Umsetzung ist auf Grund der aktuellen Datenversorgung und Qualität für die PK DRK derzeit nicht angemessen umsetzbar. Sollte künftig die Umsetzung von Artikel 4 der Offenlegungs-Verordnung mit angemessenem Aufwand umsetzbar sein, wird die Entscheidung zum Ausweis von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nochmals überprüft.
Die dem Altersversorgungsprodukt der Pensionskasse im Sinne des Art. 7 der EU-Verordnung 2019/2088/EU zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
6. Mitwirkungspolitik und Abstimmungsverhalten gemäß §134b und §134c AktG
Die PK DRK hält alle Aktien über Investmentfonds und übt infolgedessen keine Aktionärsrechte bei Hauptversammlungen aus, sondern mandatiert hierzu ggf. die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen), Vermögensverwalter oder andere Stimmrechtsvertreter. Diese formulieren und veröffentlichen ihrerseits eine Mitwirkungspolitik. Dasselbe gilt für den Austausch mit Organen oder Interessenträgern (der Portfoliogesellschaften) und die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären. Durch die Delegation der Stimmrechte ergeben sich keine Interessenskonflikte aus der Ausübung von Stimmrechten.
Die Angaben nach § 134b und § 134c AktG sind auf der Internetseite der Deka unter nachfolgender Adresse abrufbar:
| Vermögensverwalter | § 134b | § 134c |
|---|---|---|
| Deka | Mitwirkungspolitik | Offenlegung nach § 134c Abs. 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) |
Offenlegung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 22.03.2026)
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausführungen überarbeitet. Die Berücksichtigung von Staatsanleihen wurde aufgenommen. Es wurden Konkretisierungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Hier die Offenlegungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken aus den beiden Vorjahren:
Für 2024:
https://www.pensionskasse-drk.de/download.php?dl_resource_id=85
Für 2025:
https://www.pensionskasse-drk.de/download.php?dl_resource_id=84
Nach der Offenlegungs-Verordnung (Offenlegungs-VO) sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Nach Art. 2 Nr. 22 Offenlegungs-VO ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Die BaFin hat ein Merkblatt hierzu veröffentlicht, aus dem relevante Details hervorgehen https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html
Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz (PK DRK) ist als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nach Art. 2 Nr. 1c i.V.m. Nr. 7 Offenlegungs-VO ein Finanzmarktteilnehmer.
Die folgenden Ausführungen geben Informationen zur Offenlegungs-VO:
Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 und Artikel 6)
Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen im Bereich ESG - klimabezogene Faktoren eingeschlossen - verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse haben könnten. Diese Risiken treten in Form von physischen oder transitorischen Risiken auf.
Nachhaltigkeitsrisiken sind grundsätzlich jeder Kapitalanlage inhärent und können im Falle eines Eintritts negative Auswirkungen auf die Rendite haben.
Die PK DRK erfasst ESG-Risiken als ein eigenes Risiko in ihrem Risikomanagement. Hierbei wird berücksichtigt, dass Risiken aus Umwelt, Sozialem und Governance implizite Bestandteile aller Einzelrisken in allen Unternehmensbereichen sind und dort betrachtet werden, um eine vollständige Erfassung zu gewährleisten. Eine explizite Steuerung ausschließlich nach ESG-Kriterien erfolgt nicht.
Für den Bereich der Kapitalanlage stellt sich dies exemplarisch wie folgt dar:
Die Kapitalanlagepolitik der PK DRK unterliegt (aufsichts-)rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben, insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens gemäß Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben. Nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sind die Vermögensanlagen der PK DRK nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und nach den Kriterien Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes so anzulegen, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der (Leistungs-)Verpflichtungen sichergestellt wird.
Interne Steuerungsinstrumente prüfen die hieraus abgeleiteten Vorgaben und Limite der Kapitalanlagerichtlinie.
Die PK DRK berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Kapitalanlagebestand und bei Investitionsentscheidungen insbesondere bei den Direktanlagen. Auch die Verwaltung von externen Aktien- und Rentenmandaten erfolgt unter Berücksichtigung dieser Grundsätze:
Bei den Anlageklassen Anleihen, Aktien und speziell gedeckte Anleihen (Covered Bonds, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) werden aus Risikogründen zur Beurteilung der ausgebenden Einrichtungen sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings und ein normen- bzw. themenbasiertes Screening genutzt. Dabei beachtet die PK DRK die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes sowie internationale Normen und Konventionen, wie z.B. den UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln, ILO-Übereinkommen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Kapitalanlage soll zudem nicht in Unternehmen oder Institutionen investiert werden, welche nach internationalen Konventionen kontroverse bzw. geächtete Waffen, inkl. Atomwaffen, herstellen oder vertreiben. Bei der Investition in Staatsanleihen oder Anleihen staatsnaher Emittenten wird u.a. auf die Wahrung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Meinungs- und Versammlungsfreiheit geachtet. Zudem soll die Korruption gering und die Todesstrafe abgeschafft sein.
Für die Einschätzung greifen die PK DRK und externen Manager auf die Expertise renommierter Datenlieferanten zurück, deren ESG-Daten in den Investmentprozess integriert werden können. Zur Beurteilung der Emittenten können sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings und ein normen- bzw. themenbasiertes Screening verwendet werden. Die Aufgreifkriterien ermöglichen einen standarisierten Prozess, führen aber zu keinen automatisierten Verkaufs- bzw. Nichtkaufentscheidungen. Im Einzelfall haben die PK DRK und die externen Manager die Möglichkeit, Stellung zu den Verletzungen der Kriterien beim jeweiligen Emittenten zu nehmen und einen Verbleib bzw. Zugang im Portfolio festzulegen.
Investments, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ESG-Kriterien bereits im Bestand waren und gegen diese Kriterien verstoßen, werden regelmäßig überprüft und im Ermessen der PK DRK bzw. externen Manager ggf. veräußert.
Emittenten, für die keine vollständigen ESG-Daten vorliegen – was u.a. im Bereich der nicht notierten Anleihen (Namenspapiere) vorkommen kann – werden vorerst nicht analysiert und nur nach umsichtigem Ermessen investiert. Die Datenverfügbarkeit wird regelmäßig geprüft.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 12 RTS i.V.m. Artikel 4 und Artikel 7)
Die PK DRK berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bei den Investitionsentscheidungen im Sinne der Offenlegungs-VO.
Grund hierfür ist, dass die für die Messung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren erforderlichen Daten und Informationen sehr schwer verfügbar sind. Zudem ist die Datenbeschaffung und deren Analyse mit einem für die Pensionskasse vertretbaren Aufwand momentan nicht möglich und daher nicht vorgesehen. Sollte künftig die Umsetzung von Artikel 4 der Offenlegungs-VO mit angemessenem Aufwand umsetzbar sein, wird die Entscheidung zum Ausweis von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nochmals überprüft.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5)
Die PK DRK beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Die Vergütungsstruktur des Vorstandes der PK DRK beinhaltet keine variablen Komponenten. Damit ist die Berücksichtigung oder mögliche Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht mit finanziellen Anreizen verknüpft.
Erklärung nach Artikel 7 TaxonomieVO
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Weitere Informationen und Hinweise
Weitere Informationen stehen auf dieser Homepage, z.B. Grundsätze der Anlagepolitik oder in den jährlichen Geschäftsberichten zur Verfügung.
Transparenz- und Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG
Die PK DRK hält alle Aktien über Investmentfonds und übt infolgedessen keine Aktionärsrechte bei Hauptversammlungen aus, sondern mandatiert hierzu ggf. die Kapitalverwaltungs-gesellschaften (KVGen), Vermögensverwalter oder andere Stimmrechtsvertreter. Diese formulieren und veröffentlichen ihrerseits eine Mitwirkungspolitik. Dasselbe gilt für den Austausch mit Organen oder Interessenträgern (der Portfoliogesellschaften) und die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären. Durch die Delegation der Stimmrechte ergeben sich keine Interessenskonflikte aus der Ausübung von Stimmrechten. Die Angaben nach § 134b und § 134c AktG sind auf der Internetseite der Deka unter nachfolgender Adresse abrufbar:
| Vermögensverwalter | § 134b | § 134c |
|---|---|---|
| Deka | Mitwirkungspflicht | Offenlegung nach § 134c Abs. 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) |