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Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz

Die Pensionskasse vom  Deutschen Roten Kreuz VVaG ist eine regulierte Pensionskasse und Mitglied im Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V..

VVaG ist die Abkürzung von „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ und bedeutet, dass die Versicherungsnehmer des Vereins auch gleichzeitig dessen Besitzer sind. Es gibt demnach keine Aktionäre (wie bei einer Aktiengesellschaft), die einen Teil der Gewinne des Vereins beanspruchen.

Wir bieten als eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung Produkte für die Zusatzversorgung der Mitglieder und Angestellten von DRK-Schwesternschaften und anderen DRK-Gliederungen an.

Träger der Pensionskasse sind

  • alle DRK-Schwesternschaften
  • der Verband der Schwesternschaften vom DRK

Die Pensionskasse arbeitet

  • ohne Vertrieb
  • kostengünstig durch Fokussierung auf wenige Produkte und effiziente Verwaltungsprozesse

Geschichte

Die Anfänge der Pensionskasse gehen zurück in die Zeit kurz nach dem ersten Weltkrieg. Mit der Neuordnung der Sozialgesetzgebung entschieden sich 1919 DRK-Schwesternschaften, eine eigene Versicherungskasse zu gründen. Zweck der Kasse war, den Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz eine Zusatzversorgung für ihre "Altersruhe" und bei Invalidität sicher zu stellen. Als Gründungstag gilt der 1. Oktober 1921.

Die Pensionskasse war zunächst als "Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz (SVV)" im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein "kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" und wurde aufsichtsrechtlich als Pensionskasse behandelt. 1995 wurde der SVV von einer Pensionskasse in ein Lebensversicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit umgewandelt.

Im Sinne einer klaren Positionierung des Unternehmens als eine Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für einen geschlossenen Personenkreis wird mit Beginn des Jahres 2012 aus dem Lebensversicherungsunternehmen SVV die regulierte Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG.

Daten aus dem Geschäftsbericht 2021

Versicherte: 28.356, davon Rentenempfänger: 3.697

Beiträge: 19,5 Mio €

ausgezahlte Ruhegelder: 9,6 Mio €

Deckungsrückstellung: 733,5 Mio.€

Kapitalanlage: 790,4 Mio €

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG

1. Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich dieser Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik fällt die gesamte Kapitalanlage des Sicherungsvermögens der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG (Pensionskasse im Folgenden). Der Vorstand hat die Grundsätze der Anlagepolitik am 13.05.2020 beschlossen. Sie gelten ab diesem Zeitpunkt bis zur nächsten Überprüfung spätestens zum 30.04.2023.

2. Überprüfung der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik der Pensionskasse wird spätestens alle drei Jahre turnusgemäß überprüft. Außerdem erfolgt unverzüglich eine Anpassung bei den folgenden Anlässen:
• Anpassung der strategischen Allokation in Folge einer Überprüfung innerhalb des 3-Jahres-Turnus gemäß der Richtlinie für die Vermögensanlage (Anlage)
• Änderung der regulatorischen Vorgaben und Beschränkungen
• Veränderungen der Risikotragfähigkeit der Kasse
• Veränderungen der Erfordernisse der Passivseite
• Wesentliche Abweichungen von den Zielen der Anlagepolitik mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen
• sonstige interne oder externe Ereignisse, die eine Anpassung erforderlich machen (z.B. Veränderungen innerhalb der Organisationsstruktur)

3. Ziele der Anlagepolitik

Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz dient der betrieblichen Altersversorgung und gewährt deshalb im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ihren Mitgliedern Rentenleistungen in den Versicherungsfällen Alter und Invalidität bzw. ein Sterbegeld bei Tod in der Anwartschaftsphase. Garantien werden hierbei durch die jeweiligen Versicherungstarife dargestellt.
Die Kapitalanlage dient der Erfüllung der gegebenen Leistungsversprechen. Darüber hinaus hat sie zum Ziel, zu einer attraktiven Überschussbeteiligung für die Versorgungsberechtigten beizutragen.
Die Erfüllbarkeit der gegebenen Leistungsversprechen muss mit einer hohen Sicherheit langfristig und nachhaltig gegeben sein. Deshalb muss die Pensionskasse sicherstellen, dass ihre Kapitalanlagen auch langfristig die Höhe ihrer Leistungsversprechen bedecken. Mit anderen Worten: Das langfristige Verhältnis der Leistungsversprechen zur Kapitalanlage ist Grundlage für die Konzeption der Vermögensanlagepolitik. Mittel- bis langfristige Projektionsberechnungen werden bei der Definition der strategischen Anlagepolitik berücksichtigt.
Daher testet die Pensionskasse ein oder mehrere mögliche Portfolien mit Hilfe einer Projektionsberechnung, die die Entwicklung der Buchwertbilanz sowie den Verlauf der Kapitaladäquanz in Anlehnung an Solvency II über einen Planungshorizont von 20 Jahren abbildet. Die Entwicklung der Kapitaladäquanz zeigt die Risikoauslastung durch die geplante Kapitalanlagenstrategie. Die Buchwertbilanz bildet die vorsichtig ermittelten erwartenden Erträge ab.
Die Ergebnisse der Projektionsberechnung werden quartalsweise „gestresst“ und bestimmten Szenarien unterzogen. Ziel ist es, die für die Kasse nicht mehr tragbaren Entwicklungen am Kapitalmarkt zu bestimmen. Gleichzeitig werden Handlungsoptionen erarbeitet, die notwendig sein können, wenn die künftige Entwicklung von den vorsichtigen Erwartungen der Projektionsberechnung abweicht.

4. Anlagehorizont

Die Verpflichtungen der Pensionskasse gegenüber ihren Leistungsempfängern sind langfris-tig. Die mittlere Bindungsdauer der Verpflichtungen beträgt derzeit 28 Jahre. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt der Kapitalanlage in festverzinslichen Wertpapieren mit langer bzw. sehr langer Laufzeit und bestmöglicher Bonität. Im Durchschnitt liegt das Rating der festverzinslichen Wertpapiere der Pensionskasse bei AA.

5. Beschränkungen

Die Anlage des Sicherungsvermögens der Kasse erfolgt nach den qualitativen und quantitativen Vorgaben der Anlageverordnung für Pensionskassen und den einschlägigen Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Weitere Beschränkungen haben wir in der Richtlinie für die Vermögensanlage festgelegt. Sie sollen ein Entstehen nicht tragbarer Risiken verhindern und bilden den umsetzbaren operativen Rahmen der Kapitalanlagen ab.

6. Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange

Der Gesetzgeber verpflichtet regulierte Pensionskassen, im Interesse der Kunden ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anzulegen und die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität und Liquidität bei der Kapitalanlage zu beachten (§ 124 Versicherungsaufsichtsgesetz). Um dieser Vorgabe gerecht zu werden (und weil Pensionskassen langfristige Verpflichtungen haben), ist der Nachhaltigkeitsgedanke ein wesentlicher und implizit verpflichtender Bestandteil unserer Kapitalanlage. Gemäß unseren Richtlinien investieren wir daher:
• ausschließlich in Investmentvermögen, bei denen volle Transparenz über deren Inhalte und die damit verbundenen Risiken gegeben sind
• nur dann in Investmentvermögen, wenn sich der Manager nachweislich Kriterien für verantwortungsvolles Investieren unterwirft
• nicht in Hersteller von kontroversen, konventionellen oder zivilen Waffen, sowie Un-ternehmen, die schwerwiegende Kontroversen oder Verstöße gegen globale Normen ausgelöst haben
• nicht in Staaten, die politische Rechte und bürgerliche Freiheit einschränken
• nicht in Finanzprodukte für Agrarrohstoffe (Lebensmittelspekulation)

7. Strategische Allokation und Vermögensverwaltungsstil

Im April 2020 haben wir zusätzlich zu unseren eigenen Projektionsberechnungen eine theoretische Portfoliooptimierung beauftragt, die anlässlich des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes die Aufnahme neuer Anlageklassen zur Erfüllung der passivseitigen Verpflichtungen getestet hat.

Die Ergebnisse der Berechnungen führen zu folgender Kapitalanlagestrategie:
• Die Duration der Kapitalanlagen muss zur Vermeidung des Eingangs zu hoher Zinsrisiken an die Duration der Passivseite angenähert werden.
• Eine Diversifikation der Kapitalanlagen über festverzinsliche Anlagen hinaus ist sinnvoll und trägt zur Erreichung der Renditeziele bei.
• Zur Diversifikation eignen sich Immobilien, Aktien und Wandelanleihen im Rahmen der gegebenen Risikotragfähigkeit.
• Zur Diversifikation eignet sich darüber hinaus die Anlageklasse Infrastruktur.

Zum Ultimo 2019 bestand das Portfolio der Kasse zu Buchwerten aus 90,3% festverzinslichen Wertpapieren, diversifiziert um 5,2% Aktien (einschließlich derivativer Absicherungsinstrumente) und Immobilienfondsinvestments von 4,5%. Der Bestand an Kapitalanlagen betrug per Ultimo 746,2 Mio. € nach 726,3 Mio. € im Vorjahr. Die Bewertungsreserven betrugen nach Saldierung mit den stillen Lasten 162,3 Mio. € nach 106,9 Mio. € im Vorjahr.
Der Vermögensverwaltungsstil legen wir im Verhältnis zum enthaltenen Risiko fest. Das langfristig ausgerichtete Kernportfolio besteht aus Wertpapieren, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Je länger die Laufzeit der einzelnen Papiere ausgestaltet ist, desto höher ist die Anforderung an die Bonität.

Die übrige Verwaltung der Kapitalanlagen führen wir mit Unterstützung von Vermögensverwaltern durch, mit denen wir unterschiedliche Dienstleistungsverträge abgeschlossen haben. Für die übernommenen Dienstleistungen erhalten die Vermögensverwalter eine marktübliche Vergütung. Die Verträge sind über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossen, sie sind unter Einhaltung von bestimmten Fristen kündbar.
Wir stellen über gezielte Vereinbarungen mit den Vermögensverwaltern sicher, dass die Anlagestrategie und die Anlageentscheidungen mit unseren Grundsätzen der Anlagepolitik übereinstimmen. Die Zielerreichung bzw. Erfolgsmessung des Vermögensverwalters wird an der Ertragsanforderung, der es zur Erfüllung der versicherungstechnischen Verpflichtungen bedarf, beurteilt. Die Investitionstätigkeiten der Vermögensverwalter überwachen wir anhand umfangreicher Berichte und Auswertungen. Einzelne Portfolioumsatzkosten überwachen wir nicht explizit, sondern beurteilen sie anhand der Ergebniszielerreichung. Über vertragliche Vereinbarungen lassen wir uns grundsätzlich eine bestmögliche Ausführung von Transaktionen zusichern (Best Execution).
Die Auswirkung der Ausübung von Mitwirkungsrechten (Aktionärsrechten) spielt durch unser geringes Einzelaktienengagement eine untergeordnete Rolle. Wir halten Aktien ausschließlich indirekt über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese hat sich eine Abstimmungsleitlinie gegeben, die unter https://www.securities-services.societegenerale.com/fileadmin/user_upload/sgss/contenus_allemand/Publikumsfonds/Abstimmungsleitlinien_SGSS_012017.pdf
einsehbar ist.
Wertpapierleihe haben wir in den vereinbarten Anlagerichtlinien grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Verfahren der Anlagerisikobewertung

Wir bewerten die Risiken aus der Kapitalanlage mit zwei verschiedenen Verfahren. Für die Unternehmenssteuerung und die langfristigen Prognosedaten der Kasse wenden wir ein Verfahren an, welches nach unternehmensindividuellen Anpassungen der Anlagerisikobewertung im Standardmodell nach Solvency II entspricht. Darüber hinaus bewerten wir die tatsächlichen und stichtagsbezogenen Risiken der Kapitalanlage mit anerkannten finanztheoretischen Modellkennziffern quartalsweise. Diese beiden Messungen vergleichen wir miteinander um jederzeit die Auskömmlichkeit der abgebildeten Risiken in unseren Projektionsberechnungen sicher stellen zu können.

9. Verfahren der Risikosteuerung

Die Risikosteuerung der Kapitalanlage beginnt bereits mit der strategischen und taktischen Allokation. Hier stellen wir über Limitvorgaben sicher, bestimmte Risiken nicht zu überschreiten (aktive Risikosteuerung).
Entstehen Risiken außerhalb der aktiven Kapitalanlageentscheidungen z.B. durch eine allgemeine Bonitätsverschlechterung im Rahmen einer globalen Rezession oder durch Marktverwerfungen, sind wir in der Lage, über unsere Projektionsberechnungen die Ursache zu bestimmen und Risikoaktiva zu reduzieren.
 

Informationen nach der Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088

1. Offenlegung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 12/2022)

Die Aussagen zu den Artikeln 3 bis 5 wurden gegenüber denen aus dem Jahr 2021 neu gefasst. Die Angaben zu Artikel 5 wurden dahingehend konkretisiert, dass Nachhaltigkeitskriterien kein Bestandteil der Vergütung sind. 

Zum Vergleich hier die Offenlegung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken aus dem Jahr 2021:
Umsetzung Offenlegungs-Verordnung PK DRK

Nach der Offenlegungs-Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

Nach Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungs-Verordnung ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die BaFin hat ein Merkblatt hierzu veröffentlicht, aus dem relevante Details hervorgehen https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html

Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz (PK DRK) ist als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nach Art. 2 Nr. 1c i.V.m. Nr. 7 Offenlegungs-VO ein Finanzmarktteilnehmer.

Die folgenden Ausführungen geben Informationen zur Offenlegungs-VO:

Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken(Artikel 3)

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen im Bereich ESG - klimabezogene Faktoren eingeschlossen - verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse haben könnten. Diese Risiken treten in Form von physischen oder transitorischen Risiken auf.

Nachhaltigkeitsrisiken sind grundsätzlich jeder Kapitalanlage inhärent und können im Falle eines Eintritts negative Auswirkungen auf die Rendite haben.

Die PK DRK erfasst ESG-Risiken als ein eigenes Risiko in ihrem Risikomanagement. Hierbei wird berücksichtigt, dass Risiken aus Umwelt, Sozialem und Governance implizite Bestandteile aller Einzelrisken in allen Unternehmensbereichen sind und dort betrachtet werden, um eine vollständige Erfassung zu gewährleisten. Eine explizite Steuerung ausschließlich nach ESG-Kriterien erfolgt nicht.

Für den Bereich der Kapitalanlage stellt sich dies exemplarisch wie folgt dar:

Die Kapitalanlagepolitik der PK DRK unterliegt (aufsichts-)rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben, insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens gemäß Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben. Nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sind die Vermögensanlagen der PK DRK nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und nach den Kriterien Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes so anzulegen, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der (Leistungs-)Verpflichtungen sichergestellt wird.

Interne Steuerungsinstrumente prüfen die hieraus abgeleiteten Vorgaben und Limite der Kapitalanlagerichtlinie.

Die Kasse berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wie folgt gemäß der Anlagerichtlinien daher:

  • ausschließlich in Investmentvermögen, bei denen volle Transparenz über deren Inhalte und die damit verbundenen Risiken gegeben sind,
  • nur in Investmentvermögen, dessen Manager sich nachweislich Kriterien für verantwortungsvolles Investieren verpflichtet,
  • nicht in Hersteller von kontroversen, konventionellen oder zivilen Waffen sowie Unternehmen, die schwerwiegende Kontroversen oder Verstöße gegen globale Normen ausgelöst haben,
  • nicht in Staaten, die politische Rechte und bürgerliche Freiheit einschränken,
  • nicht in Finanzprodukte für Agrarrohstoffe (Lebensmittelspekulation).

Angaben zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Artikel 4)

Die PK DRK berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bei den Investitionsentscheidungen im Sinne der Offenlegungsverordnung.

Grund hierfür ist, dass die für die Messung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren erforderlichen Daten und Informationen sehr indifferent und schwer verfügbar sind. Zudem ist wegen der Größe und der Mitarbeiterzahl der Pensionskasse die Datenbeschaffung und deren Analyse mit einem für die Pensionskasse vertretbaren Aufwand momentan nicht möglich und daher nicht vorgesehen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5)

Die Vergütungsstruktur innerhalb der PK DRK beinhaltet keine variablen Komponenten. Damit ist die Berücksichtigung oder mögliche Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht mit finanziellen Anreizen verknüpft.

Weitere Informationen und Hinweise

Weitere Informationen stehen auf dieser Homepage, z.B. Grundsätze der Anlagepolitik oder in den jährlichen Geschäftsberichten zur Verfügung.

 

2. Transparenz- und Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG

Die PK DRK investiert nur indirekt in Aktien, daher erfolgt keine eigene Mitwirkung i.S.d. § 134b AktG. Zu den von der PK DRK wahrgenommenen Offenlegungspflichten i.S.v. § 134c AktG siehe folgende Links:

https://www.monega.de/anlageundabstimmungspolitik

https://www.monega.de/sites/default/files/inline-files/2021%20BVI%20WVR%20Reporting.pdf