Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG ist eine regulierte Pensionskasse und Mitglied im Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V..
VVaG ist die Abkürzung von „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ und bedeutet, dass die Versicherungsnehmer des Vereins auch gleichzeitig dessen Besitzer sind. Es gibt demnach keine Aktionäre (wie bei einer Aktiengesellschaft), die einen Teil der Gewinne des Vereins beanspruchen.
Wir bieten als eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung Produkte für die Zusatzversorgung der Mitglieder und Angestellten von DRK-Schwesternschaften und anderen DRK-Gliederungen an.
Träger der Pensionskasse sind
Die Pensionskasse arbeitet
Die Anfänge der Pensionskasse gehen zurück in die Zeit kurz nach dem ersten Weltkrieg. Mit der Neuordnung der Sozialgesetzgebung entschieden sich 1919 DRK-Schwesternschaften, eine eigene Versicherungskasse zu gründen. Zweck der Kasse war, den Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz eine Zusatzversorgung für ihre "Altersruhe" und bei Invalidität sicher zu stellen. Als Gründungstag gilt der 1. Oktober 1921.
Die Pensionskasse war zunächst als "Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz (SVV)" im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein "kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" und wurde aufsichtsrechtlich als Pensionskasse behandelt. 1995 wurde der SVV von einer Pensionskasse in ein Lebensversicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit umgewandelt.
Im Sinne einer klaren Positionierung des Unternehmens als eine Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für einen geschlossenen Personenkreis wird mit Beginn des Jahres 2012 aus dem Lebensversicherungsunternehmen SVV die regulierte Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG.
Versicherte: 31.154, davon Rentenempfänger: 5.466
Beiträge: 20,7 Mio. €
ausgezahlte Renten: 14,6 Mio. €
Deckungsrückstellung: 798,6 Mio.€
1. Anwendungsbereich
Die Erklärung bezieht sich auf sämtliche Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG (PK DRK). Die Anlage des Sicherungsvermögens erfolgt nach den qualitativen und quantitativen Vorgaben der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen, dem Kapitalanlagerundschreiben 11/2017 (VA) sowie weiteren aufsichtsrechtlichen Vorgaben der BaFin. Hieraus ergeben sich Beschränkungen in Bezug auf die zulässigen Anlagen, die Allokation sowie die Bedeckung bzw. Sicherstellung der Risikotragfähigkeit.
2. Überprüfung der Anlagepolitik
Die Anlagepolitik der PK DRK wird gemäß Anlagerichtlinie alle drei Jahre oder bei Bedarf überprüft und angepasst. Eine Anpassung der Anlagepolitik erfolgt z.B. bei folgenden Anlässen:
Seit dem 01.01.2025 besteht ein Ausgliederungsvertrag mit der Verka Kirchliche Vorsorge VVaG (Verka). Dieser beinhaltet auch die Übernahme des operativen Geschäftes der Kapitalanlagen. Im Laufe des Jahres werden diese Aufgaben sukzessive übernommen. Der Vertrag mit der DEVK AM wird zum Ultimo 2025 gekündigt. Bis dahin wird die Ausgliederungstätigkeit der DEVK AM durch die Verka sowie den Vorstand überwacht und begleitet. Mit vollständiger Übernahme der Kapitalanlagetätigkeit wird diese Richtlinie erneut überarbeitet.
3. Ziele der Anlagepolitik
In der Anlagepolitik wird, unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, die strategische Ausrichtung der Kapitalanlagen des PK DRK definiert. Die Anlagepolitik wird aus den Ergebnissen der turnusgemäß aktualisierten langfristigen Asset-Liability-Studie unter Berücksichtigung von mittel- bis langfristigen Annahmen zur Kapitalmarktentwicklung und den versicherungstechnischen Cashflows abgeleitet. Zusätzlich werden Analysen zu Risikotragfähigkeit einschließlich Stresstests durchgeführt. Die Anlagepolitik bezieht sich auf das gesamte Sicherungsvermögen für Rechnung und Risiko der Pensionskasse.
Das Mindestrenditeziel entspricht dem garantierten Rechnungszins zuzüglich zu bedeckender anderer Ergebnisquellen. Darüber hinaus strebt die PK DRK unter Einhaltung der Risikotragfähigkeit an, den Versicherten eine angemessene Überschussbeteiligung zu gewähren. Der Anlagehorizont der PK DRK ist analog zu den passivseitigen Verpflichtungen langfristig ausgelegt.
Zur Erreichung der Ziele der Anlagepolitik strebt die PK DRK entsprechend § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz möglichst große Sicherheit, Qualität und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung der Kapitalanlagen an.
Der Kapitalanlagenbestand unterscheidet sich in direkte und indirekte Anlagen. Die direkten Anlagen bestehen grundsätzlich aus festverzinslichen Anleihen mit guten bis sehr guten Bonitäten (entspricht einem S&P Rating von mindestens A-), die bis zum Ende ihrer Laufzeit im Portfolio verbleiben, sofern dem keine Risikogründe entgegenstehen. Sowohl die Laufzeit, als auch die Zielrendite sind an den passivseitigen Verpflichtungen ausgerichtet.
Bei den indirekten Anlagen erfolgt die Ausrichtung anhand der Vorgaben und Annahmen aus der ALM-Studie. Zur Messung des Erfolges der Manager sind bei den liquiden Anlagen Benchmarks vereinbart, bei den illiquiden Anlagen wird der Erfolg der Manager an den ursprünglichen Renditeerwartungen und vergleichbaren Anlageformen oder Mandaten gemessen. Auch bei den indirekten Anlagen ist der Anlagehorizont auf Ebene der Mandate langfristig.
Die Strategische Anlageallokation lautet wie folgt:
Anlageklasse | Zielquote |
Direktanlage (festverz. WP) | Mind. 70% |
Indirekte Anlage | Max. 30% |
- Festverz. WP | Mind. 10% |
- Immobilien | Max. 10% |
- Aktien | Max. 10% |
- Infrastruktur / Private Equity | Max. 5% |
4. Kapitalanlagenrisikomanagement
Das Risikomanagementsystem der PK DRK dient der frühzeitigen Erkennung aller wesentlichen Risiken einschließlich aller mit dem Kapitalanlagenportfolio im Zusammenhang stehenden Risiken, die sich negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens auswirken oder den Bestand des Unternehmens insgesamt gefährden könnten. Das zentrale Risikomanagement definiert Methoden und Verfahren für die qualitative und quantitative Erfassung der Risiken und ist auf Unternehmensebene für die Risikoüberwachung, die Gesamtrisikosteuerung und die Risikoberichterstattung an den Vorstand verantwortlich. Im Sinne einer aktiven Risikosteuerung werden konkrete Gegenmaßnahmen festgelegt, um die aus den Einzelrisiken resultierenden Risikopotenziale wirksam zu reduzieren.
Die Kapitalanlage der PK DRK ist mit Marktrisiken wie dem Aktienrisiko, Immobilienrisiko und Zinsänderungsrisiko, mit Kreditrisiken und mit Währungsrisiken verbunden.
Währungsrisiken spielen aufgrund der Fokussierung auf Anlagen in der Eurozone eine untergeordnete Rolle. Mandate mit Währungsrisiken werden überwiegend ausgeschlossen bzw. abgesichert, sofern eine Währungsabsicherung möglich ist.
Zur Quantifizierung, Analyse und Steuerung der Marktrisiken sowie zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit kommen interne und aufsichtsrechtliche Stresstests, Szenarioanalysen, Risikotragfähigkeitsbetrachtungen und Asset-Liability-Studien zum Einsatz.
Kreditrisiken bestehen in der Möglichkeit negativer Bonitätsveränderungen von Emittenten, Schuldnern und anderen Kontrahenten, wobei die mit festverzinslichen Kapitalanlagen verbundenen Kreditrisiken den größten Stellenwert einnehmen. Im Rahmen der Risikosteuerung kommen verschiedene Instrumente wie Vorgaben zu Ratingklassen und Begrenzungen im Hinblick auf Mischung und Streuung zum Einsatz, um einen hohen Grad an Diversifikation sowie ein ausgewogenes Chance-Risiko-Verhältnis auf Gesamtportfolioebene zu gewährleisten. Neu- und Wiederanlagen im Direktbestand sind dabei grundsätzlich auf Papiere mit Investment-Grade-Rating beschränkt.
Eine ausgewogene Laufzeitenstreuung im Rahmen des Durationsmanagements bei festverzinslichen Anlagen ermöglicht auch für die kommenden Jahre eine sichere Liquiditätsplanung und somit eine Minimierung von kurzfristigen Liquiditätsrisiken, wobei eine flexible Disposition gewährleistet sein muss. Marktliquiditätsrisiken werden im Anlageprozess berücksichtigt, indem in Abhängigkeit von der Liquiditätsplanung im Rahmen der Neuanlage ausreichend viele Investments mit hoher Fungibilität ausgewählt werden.
Daneben bestehen im Bereich der Kapitalanlage operationale und sonstige Risiken wie Konzentrations- und Reputations- sowie strategische Risiken, die in den Risikomanagementprozess einbezogen sind. Dabei werden wechselseitige Abhängigkeiten, die mit den anderen Risikoarten bestehen, berücksichtigt.
Über Nachhaltigkeitsrisiken wird im Rahmen der laufenden Risikoberichtserstattung regelmäßig und transparent berichtet.
5. Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange
Nachhaltige Investitionen im Direktbestand in ESG-konforme (ESG = Environment, Social and Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) Anlagen können zur Risikovermeidung beitragen. Unternehmen oder Einrichtungen, die über die öffentliche Meinung in Misskredit fallen und nicht nachhaltig wirtschaften, unterliegen darüber hinaus typischerweise Wertverlusten. Im Sicherungsvermögen wird bei den Anlageklassen Unternehmensanleihen, Aktien, Geldmarkt und speziell gedeckte Anleihen (Covered Bonds, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) zur Beurteilung der ausgebenden Einrichtungen sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings ein normen- bzw. themenbasiertes Testverfahren genutzt. Die Kapitalanlage soll nicht in Unternehmen oder Institutionen investiert werden, welche nach dem sog. „Römischen Statut“ des Internationalen Strafgerichtshofes verbotene oder geächtete Waffen herstellen oder vertreiben. Staatsanleihen sind explizit aus dem Nachhaltigkeits-Testverfahren der PK DRK ausgenommen, da Kriterien hier schwierig festzulegen sind und die Mittelverwendung innerhalb eines Staatshaushaltes mannigfaltig sein kann. Es sind keine materiellen Konzentrationen von Nachhaltigkeitsrisiken und damit auch keine diesbezüglichen Renditeauswirkungen zu erwarten, da die bestehende und oben beschriebene Strategie sowohl hinsichtlich der Testverfahren als auch hinsichtlich der Investitionseinrichtungen und – institutionen für eine ausreichende Streuung bzw. Vermeidung bestimmter Anlagen sorgt.
Die Auswirkung der Ausübung von Mitwirkungsrechten (Aktionärsrechten) spielt wegen des geringen Aktienengagements eine untergeordnete Rolle. Aktien werden ausschließlich indirekt über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft in Spezialfonds gehalten, daher erfolgt keine eigene Mitwirkung i.S.d. § 134b AktG.
1. Offenlegung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 21.03.2025)
Im Vergleich zu Vorjahr sind die Ausführungen nahezu unverändert.
Hier die Offenlegungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken aus den beiden Vorjahren:
Nach der Offenlegungs-Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Nach Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungs-Verordnung ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Die BaFin hat dieses Merkblatt hierzu veröffentlicht, aus dem relevante Details hervorgehen.
Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz (PK DRK) ist als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nach Art. 2 Nr. 1c i.V.m. Nr. 7 Offenlegungs-VO ein Finanzmarktteilnehmer.
Die folgenden Ausführungen geben Informationen zur Offenlegungs-VO:
Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 und Artikel 6)
Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 und Artikel 6)
Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen im Bereich ESG - klimabezogene Faktoren eingeschlossen - verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse haben könnten. Diese Risiken treten in Form von physischen oder transitorischen Risiken auf.
Nachhaltigkeitsrisiken sind grundsätzlich jeder Kapitalanlage inhärent und können im Falle eines Eintritts negative Auswirkungen auf die Rendite haben.
Die PK DRK erfasst ESG-Risiken als ein eigenes Risiko in ihrem Risikomanagement. Hierbei wird berücksichtigt, dass Risiken aus Umwelt, Sozialem und Governance implizite Bestandteile aller Einzelrisken in allen Unternehmensbereichen sind und dort betrachtet werden, um eine vollständige Erfassung zu gewährleisten. Eine explizite Steuerung ausschließlich nach ESG-Kriterien erfolgt nicht.
Für den Bereich der Kapitalanlage stellt sich dies exemplarisch wie folgt dar:
Die Kapitalanlagepolitik der PK DRK unterliegt (aufsichts-)rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben, insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens gemäß Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben. Nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sind die Vermögensanlagen der PK DRK nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und nach den Kriterien Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes so anzulegen, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der (Leistungs-)Verpflichtungen sichergestellt wird.
Interne Steuerungsinstrumente prüfen die hieraus abgeleiteten Vorgaben und Limite der Kapitalanlagerichtlinie.
Die PK DRK berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wie folgt gemäß der Anlagerichtlinien daher:
Bei der Anlage in Unternehmensanleihen, Aktien, Geldmarkt, Covered Bonds haben die Portfoliomanager durch ISS ESG einen Zugang zu zusätzlichen nicht-finanziellen Daten, welche in den Investmentprozess integriert werden können. Bei dieser Assetklasse werden zur Beurteilung der Emittenten daher sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings und ein normen- bzw. themenbasiertes Screening verwendet. Die Aufgreifkriterien ermöglichen einen standarisierten Prozess, führen aber zu keinen automatisierten Verkaufs- bzw. Nichtkaufentscheidungen. Im Einzelfall haben die Portfoliomanager die Möglichkeit, über einen ESG-Ratingvermerk Stellung zu den Verletzungen der Kriterien beim jeweiligen Emittenten zu nehmen und einen Verbleib bzw. Zugang im Portfolio festzulegen.
Sektor Screening
In Unternehmen oder Institutionen, welche verbotene oder geächtete Waffen herstellen oder vertreiben, soll nicht investiert werden. Das Screening bezieht sich dabei nicht nur auf die Gesellschaften selbst, sondern auch auf Mutter-, Schwester- und Tochterunternehmen dieser Unternehmen.
Die nachfolgenden internationalen Verträge/Konventionen bilden die Basis:
Damit sind implizit auch die Ausschlüsse des UN Global Compact (Anti-Personenminen und Streubomben) sowie der zusätzlich in der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) enthaltenen Ausschlüsse von Chemie- und Biowaffen abgedeckt.
ESG-Integration bedeutet, dass Kapitalanleger in ihrer Analyse einzelner Investitionen, in ihrer Anlageentscheidung sowie über den ganzen Portfoliomanagement-Prozess hinweg systematisch ESG-Aspekte berücksichtigen.
Die PK DRK hat hierbei folgende Aufgreifkriterien festgelegt:
In der Neuanlage wird durch den Asset Manager ein intensiviertes Screening durchgeführt. Im Einzelfall kann ein Emittent dabei trotz Unterschreitens der Schwellen mit Hilfe eines transparenten begründeten internen Ratingvermerkes investiert werden. Einzelfallentscheidungen sind dabei notwendig, da das quantitative Verrechnen von Plus- und Minuspunkten im Ratingprozess nie die realen Gegebenheiten eines Unternehmens in seiner Komplexität vollumfänglich erfassen kann.
Für Investments, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Leitfadens bereits im Bestand waren, wurden ebenfalls interne ESG-Ratingvermerke erstellt.
Emittenten, für die kein ESG-Rating vorliegt – was u. a. im Bereich der nicht notierten Anleihen (Namenspapiere) aus dem Bankenbereich vorkommt – werden vorerst nicht analysiert. Eine zukünftige Prüfung dieser Papiere ist vorgesehen.
Staatsanleihen sind explizit aus dem Nachhaltigkeitsscreening des Asset Managers ausgenommen, da Kriterien hier schwer festlegbar sind und die Mittelverwendung innerhalb des Staates mannigfaltig sein kann. So können beispielsweise Gelder zur Reduktion der sozialen Ungleichheit verwendet werden, obgleich in dem Staat Menschenrechte z. B. durch die Anwendung der Todesstrafe missachtet werden. Die weitere politische und gesellschaftliche Entwicklung wird weiter beobachtet, um das Vorgehen stets zu examinieren.Die Kasse berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wie folgt gemäß der Anlagerichtlinien daher:
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 12 RTS i.V.m. Artikel 4)
Die PK DRK berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bei den Investitionsentscheidungen im Sinne der Offenlegungsverordnung.
Grund hierfür ist, dass die für die Messung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren erforderlichen Daten und Informationen sehr indifferent und schwer verfügbar sind. Zudem ist wegen der Größe und der Mitarbeiterzahl der Pensionskasse die Datenbeschaffung und deren Analyse mit einem für die Pensionskasse vertretbaren Aufwand momentan nicht möglich und daher nicht vorgesehen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5)
Die Vergütungsstruktur innerhalb der PK DRK beinhaltet keine variablen Komponenten. Damit ist die Berücksichtigung oder mögliche Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht mit finanziellen Anreizen verknüpft.
Weitere Informationen und Hinweise
Weitere Informationen stehen auf dieser Homepage, z.B. Grundsätze der Anlagepolitik oder in den jährlichen Geschäftsberichten zur Verfügung.
2. Transparenz- und Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG
Die PK DRK investiert nur indirekt in Aktien, daher erfolgt keine eigene Mitwirkung i.S.d. § 134b AktG. Zu den von der PK DRK wahrgenommenen Offenlegungspflichten i.S.v. § 134c AktG siehe folgende Links:
https://www.monega.de/anlageundabstimmungspolitik
https://www.monega.de/sites/default/files/inline-files/2023%20BVI%20WVR%20Reporting.pdf#