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Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz

Die Pensionskasse vom  Deutschen Roten Kreuz VVaG ist eine regulierte Pensionskasse und Mitglied im Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V..

VVaG ist die Abkürzung von „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ und bedeutet, dass die Versicherungsnehmer des Vereins auch gleichzeitig dessen Besitzer sind. Es gibt demnach keine Aktionäre (wie bei einer Aktiengesellschaft), die einen Teil der Gewinne des Vereins beanspruchen.

Wir bieten als eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung Produkte für die Zusatzversorgung der Mitglieder und Angestellten von DRK-Schwesternschaften und anderen DRK-Gliederungen an.

Träger der Pensionskasse sind

  • alle DRK-Schwesternschaften
  • der Verband der Schwesternschaften vom DRK

Die Pensionskasse arbeitet

  • ohne Vertrieb
  • kostengünstig durch Fokussierung auf wenige Produkte und effiziente Verwaltungsprozesse

Geschichte

Die Anfänge der Pensionskasse gehen zurück in die Zeit kurz nach dem ersten Weltkrieg. Mit der Neuordnung der Sozialgesetzgebung entschieden sich 1919 DRK-Schwesternschaften, eine eigene Versicherungskasse zu gründen. Zweck der Kasse war, den Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz eine Zusatzversorgung für ihre "Altersruhe" und bei Invalidität sicher zu stellen. Als Gründungstag gilt der 1. Oktober 1921.

Die Pensionskasse war zunächst als "Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz (SVV)" im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein "kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" und wurde aufsichtsrechtlich als Pensionskasse behandelt. 1995 wurde der SVV von einer Pensionskasse in ein Lebensversicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit umgewandelt.

Im Sinne einer klaren Positionierung des Unternehmens als eine Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für einen geschlossenen Personenkreis wird mit Beginn des Jahres 2012 aus dem Lebensversicherungsunternehmen SVV die regulierte Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG.

Daten aus dem Geschäftsbericht 2023

Versicherte: 30.500, davon Rentenempfänger: 5.090

Beiträge: 19,6 Mio. €

ausgezahlte Renten: 13,6 Mio. €

Deckungsrückstellung: 781,4 Mio.€

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG

1. Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich dieser Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik fällt die gesamte Kapitalanlage der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG (PK DRK). Der Vorstand hat diese Grundsätze der Anlagepolitik am 30.04.2024 auf Basis der Strategischen Asset Allokation vom Dezember 2020 in Verbindung mit den Erkenntnissen aus der aktuellen ALM-Studie 2023 beschlossen. Eine Anpassung der Strategischen Asset Allokation ist in Vorbereitung. 

 

2.  Überprüfung der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik der PK DRK wird gemäß Anlagerichtlinie alle drei Jahre oder bei Bedarf überprüft und angepasst. Eine Anpassung der Anlagepolitik erfolgt z.B. bei folgenden Anlässen:

  • Anpassung der Strategischen Asset Allokation (SAA) infolge der Prüfung innerhalb des 3 Jahres-Turnus gemäß der Anlagerichtlinie
  • Änderung bestehender regulatorischer Vorgaben und Beschränkungen
  • Wesentliche Veränderungen der Risikotragfähigkeit
  • Wesentliche Veränderungen bei den Verpflichtungen aus der Passivseite
  • Wesentliche Abweichungen von den Zielen der Anlagepolitik mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen
  • sonstige interne oder externe Ereignisse, die eine Anpassung erforderlich machen, die über die taktische Anlage hinausgehen 


3. Ziele der Anlagepolitik

Die PK DRK ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und gewährt ihren Versorgungsberechtigten gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen laufende Alters- oder Invalidenrenten und ein Sterbegeld bei Tod in der Anwartschaftsphase. Garantien werden hierbei durch die jeweiligen Versicherungstarife dargestellt. 

 
Die Kapitalanlage und das entsprechende Anlagemanagement dienen der Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit der Leistungszusagen sowie angemessener Eigenmittel der PK DRK. Ein weiteres Ziel besteht in der Generierung von Überschüssen für die Beteiligung der Versorgungsberechtigten an den Überschüssen.
 
Die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen muss mit einer hohen Sicherheit langfristig und nachhaltig gegeben sein. Deshalb muss die PK DRK sicherstellen, dass die Kapitalanlagen jederzeit und langfristig die Verpflichtungen aus den Leistungszusagen bedecken. Das Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet regulierte Pensionskassen, im Interesse der Versorgungsberechtigten, die gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anzulegen und die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität und Liquidität bei der Kapitalanlage zu beachten (§ 124 VAG). 
 
Der Kapitalanlageprozess wird in mehrere Phasen unterteilt, die neben der strategischen Kapitalanlage auch die taktische Kapitalanlage für die laufenden Anpassungen umfasst. 
 
Die PK DRK nutzt eine langfristige Planungsrechnung mit einem eigenen Tool zur Prognose der Entwicklung der Aktiva und Passiva. Hierbei werden Zeiträume von 20 Jahren oder der gesamte Zeitraum bis zur Abwicklung der gesamten Verpflichtungen zugrunde gelegt. Alle Annahmen sind streng sicherheitsorientiert. Bei den Kapitalanlagen bezieht diese die laufen-den ordentlichen Kapitalanlageerträge und -aufwendungen ein. Die Ergebnisse der Projektionen werden quartalsweise einem Stresstest mit verschiedenen Szenarien unterzogen. Ziel ist es, die für die PK DRK nicht mehr tragbaren Entwicklungen zu bestimmen und gleichzeitig Handlungsoptionen zu erarbeiten und ggf. umzusetzen, wenn die künftige Entwicklung von den Erwartungen der Projektionsberechnungen zu stark negativ abweicht.


4. Anlagehorizont

Die Verpflichtungen der Pensionskasse gegenüber ihren Leistungsempfängern sind langfristig. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt der Kapitalanlage in festverzinslichen Wertpapieren mit langer bzw. sehr langer Laufzeit und bestmöglicher Bonität.

 

5. Beschränkungen

Die Anlage des Sicherungsvermögens der PK DRK erfolgt nach den qualitativen und quantitativen Vorgaben der Anlageverordnung für Pensionskassen und den einschlägigen Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Beschränkungen sind in der Richtlinie für die Kapitalanlage festgelegt. Sie sollen ein Entstehen nicht tragbarer Risiken verhindern und bilden den umsetzbaren operativen Rahmen der Kapitalanlagen ab.

 

6. Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange

Nachhaltige Investitionen im Direktbestand in ESG-konforme (ESG = Environment, Social and Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) Anlagen können zur Risikovermeidung beitragen. Unternehmen oder Einrichtungen, die über die öffentliche Meinung in Misskredit fallen und nicht nachhaltig wirtschaften, unterliegen darüber hinaus typischerweise Wertverlusten. Im Sicherungsvermögen wird bei den Anlageklassen Unternehmensanleihen, Aktien, Geldmarkt und speziell gedeckte Anleihen (Covered Bonds, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) zur Beurteilung der ausgebenden Einrichtungen sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings ein normen- bzw. themenbasiertes Testverfahren genutzt. Die Kapitalanlage soll nicht in Unternehmen oder Institutionen investiert werden, welche nach dem sog. „Römischen Statut“ des Internationalen Strafgerichtshofes verbotene oder geächtete Waffen herstellen oder vertreiben. Staatsanleihen sind explizit aus dem Nachhaltigkeits-Testverfahren der PK DRK ausgenommen, da Kriterien hier schwierig festzulegen sind und die Mittelverwendung innerhalb eines Staatshaushaltes mannigfaltig sein kann. Es sind keine materiellen Konzentrationen von Nachhaltigkeitsrisiken und damit auch keine diesbezüglichen Renditeauswirkungen zu erwarten, da die bestehende und oben beschriebene Strategie sowohl hinsichtlich der Testverfahren als auch hinsichtlich der Investitionseinrichtungen und – institutionen für eine ausreichende Streuung bzw. Vermeidung bestimmter Anlagen sorgt.

 
Die PK DRK berücksichtigt keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens im Sinne des Artikel 4 Offenlegungs-Verordnung 2019/2088/EU. Der administrative Mehraufwand in der Verwaltung und der damit einhergehenden Umsetzung ist auf Grund der aktuellen Datenversorgung und Qualität für die PK DRK derzeit nicht angemessen umsetzbar. 
 
Die dem Altersversorgungsprodukt der Pensionskasse im Sinne des Art. 7 der EU-Verordnung 2019/2088/EU zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.


7. Strategische Allokation

Die wesentlichen Elemente der bestehenden Kapitalanlagestrategie sind die Folgenden:

  • Die Risikotragfähigkeit der PK DRK determiniert die gesamte Kapitalanlage.
  • Die Anforderungen aus der Anlageverordnung bilden den zweiten Bestandteil.
  • Für die hohe Sicherheit erfolgt die Anlage in festverzinslichen Wertpapieren in entsprechender Mischung, Streuung, Qualität und Rendite.
  • Zur dauerhaften Erfüllbarkeit der passivseitigen Verpflichtungen und Sicherstellung der erforderlichen Liquidität sind bei der Kapitalanlage die Laufzeiten der Kapitalanlagen und der Passivseite zu beachten und geeignet in Einklang zu bringen.
  • Eine Diversifikation der Kapitalanlagen über festverzinsliche Anlagen hinaus ist sinnvoll und trägt zur Sicherheit der Anlage durch Mischung, Streuung aber auch zur Erreichung der Renditeziele bei.
  • Zur Diversifikation eignen sich unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit (indirekte) Anlagen in Immobilienfonds, Aktien, Private Equity und Infrastruktur.


8. Kapitalanlageverwaltung

Eine angemessene und sichere Organisation der gesamten Kapitalanlageverwaltung, dazugehöriger Steuerungs- und Informationsinstrumente (Berichtswesen) ist ein wichtiger Bestandteil der Kapitalanlage. 

 
Die Verwaltung der Kapitalanlage bei der PK DRK erfolgt durch Ausgliederung im Rahmen einer Finanzportfolioverwaltung auf ein hierauf spezialisiertes Wertpapierinstitut. Dieses verfügt in der gesamten Prozesskette der Kapitalanlage über alle notwendigen Kapazitäten und Kompetenzen. Hierdurch ist die jederzeitige Überwachung der Entwicklung der Kapitalanlagen mit geeigneten Instrumenten sichergestellt und das sofortige, unmittelbare Handeln bei Bedarf gewährleistet. Es gibt für jede Anlageklasse Spezialisten, die die Kapitalanlage PK DRK betreuen. 
 
Hierdurch ist die PK DRK in der Lage, in jede zugelassene Asset Klasse zu investieren. Darüber hinaus gibt es entsprechende monatliche Informations- und Steuerungsinstrumente, die alle Anforderungen abdecken. Im Jahr 2022 wurde begonnen, in der Direktanlage das ESG Rating Tools von ISS einzusetzen, um die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen zu beurteilen. 
 
Die Art der Verwaltung der Kapitalanlagen hängt vom Risiko der Kapitalanlagen ab. Das langfristig ausgerichtete Kernportfolio besteht aus Wertpapieren, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Je länger die Laufzeit der einzelnen Papiere ausgestaltet ist, desto höher ist die Anforderung an die Bonität. 
 
Indirekte Kapitalanlage
Neben der Direktanlage werden andere, spezielle Investments wie z. B. Immobilien oder Aktien über geeignete Kapitalverwaltungsgesellschaften gesteuert.
Durch Vereinbarungen mit den Vermögensverwaltern wird sichergestellt, dass die Anlagestrategie und die Anlageentscheidungen mit den Grundsätzen der Anlagepolitik übereinstimmen. Die Zielerreichung bzw. Erfolgsmessung des jeweiligen Vermögensverwalters wird an der Ertragsanforderung zur Erfüllung der versicherungstechnischen Verpflichtungen beurteilt. 
Die Tätigkeit der Vermögensverwalter wird anhand der vereinbarten Berichte und Auswertun-gen überwacht. Darüber hinaus werden Risikosteuerungsmaßnahmen wie Risikobudgets oder Wertuntergrenzen vereinbart.
 
Eine explizite Überwachung der einzelnen Portfolioumsatzkosten erfolgt nicht, im Vordergrund steht die Zielerreichung. In den vertraglichen Vereinbarungen erfolgt aber grundsätzlich eine Zusicherung hinsichtlich einer bestmöglichen Ausführung von Transaktionen (Best Exe-cution). 
 
Die Wertpapierleihe ist gemäß Anlagerichtlinie grundsätzlich ausgeschlossen.
 
 
9. Verfahren der Anlagerisikobewertung
 

Die Risiken der Kapitalanlage werden durch die Kapitalanlageverwaltung laufend überwacht. Die PK DRK erhält hieraus Berichte in unterschiedlichen Zyklen. Aktuell sind dies wöchentliche, monatliche und Quartals-Berichte. Bei Bedarf stehen diese Berichte auch täglich zur Verfügung. In der indirekten Anlage stellen die Manager bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaften täglich die laufende Entwicklung, ein monatliches Reporting und Quartals-Reportings samt aufsichtsrechtliche Meldeinformationen zur Verfügung.

Die PK DRK steuert über die (langfristigen) Berechnungen des eigenen Planungstools in Verbindung mit der tatsächlichen Entwicklung der Risiken der Kapitalanlage auf Basis der Aus-wertungen und Informationen der Kapitalanlagenverwaltung. Diese Berechnungen geben Hinweise zur dauerhaften Einhaltung der Bedeckung.

 

10. Verfahren der Risikosteuerung

Die Festlegungen zur strategischen und taktischen Allokation stellen die Ausgangsbasis zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen dar. Für die Anlageklassen werden geeignete Risikovorgaben auf Basis der Risikotragfähigkeit wie z.B. Limitvorgaben, Risikobudgets oder Wertuntergrenzen definiert. Hiermit wird sichergestellt, dass bestimmte Risiken nicht überschritten (aktive Risikosteuerung) werden. 

 
Risiken z.B. durch Zinssteigerungen, allgemeine Bonitätsverschlechterung in Folge von Krisen oder Rezession sowie anderen Marktentwicklungen werden laufend gemeinsam mit dem Kapitalanlageverwalter analysiert und ggf. wird durch geeignete Maßnahmen das Risiko reduziert.

Informationen nach der Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088

1. Offenlegung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 19.12.2023)

Die Aussagen zu den Artikeln 3 bis 6 wurden im Vergleich zu den Ausführungen Jahr 2022 ergänzt bzw. zusammengefasst. Die wesentlichen Änderungen bestehen in den Änderungen zum Umgang Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen gemäß der Neufassung der Anlagerichtlinie zum 01.01.2024.

Hier die Offenlegungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken aus den beiden Vorjahren:

Für 2022/2023

Für 2021/2022

Nach der Offenlegungs-Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

Nach Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungs-Verordnung ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die BaFin hat dieses Merkblatt hierzu veröffentlicht, aus dem relevante Details hervorgehen. 

Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz (PK DRK) ist als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nach Art. 2 Nr. 1c i.V.m. Nr. 7 Offenlegungs-VO ein Finanzmarktteilnehmer.

Die folgenden Ausführungen geben Informationen zur Offenlegungs-VO:

Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 und Artikel 6)

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen im Bereich ESG - klimabezogene Faktoren eingeschlossen - verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse haben könnten. Diese Risiken treten in Form von physischen oder transitorischen Risiken auf.

Nachhaltigkeitsrisiken sind grundsätzlich jeder Kapitalanlage inhärent und können im Falle eines Eintritts negative Auswirkungen auf die Rendite haben.

Die PK DRK erfasst ESG-Risiken als ein eigenes Risiko in ihrem Risikomanagement. Hierbei wird berücksichtigt, dass Risiken aus Umwelt, Sozialem und Governance implizite Bestandteile aller Einzelrisken in allen Unternehmensbereichen sind und dort betrachtet werden, um eine vollständige Erfassung zu gewährleisten. Eine explizite Steuerung ausschließlich nach ESG-Kriterien erfolgt nicht.

Für den Bereich der Kapitalanlage stellt sich dies exemplarisch wie folgt dar:

Die Kapitalanlagepolitik der PK DRK unterliegt (aufsichts-)rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben, insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens gemäß Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben. Nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sind die Vermögensanlagen der PK DRK nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und nach den Kriterien Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes so anzulegen, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der (Leistungs-)Verpflichtungen sichergestellt wird.

Interne Steuerungsinstrumente prüfen die hieraus abgeleiteten Vorgaben und Limite der Kapitalanlagerichtlinie.

Die PK DRK berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wie folgt gemäß der Anlagerichtlinien daher:

Bei der Anlage in Unternehmensanleihen, Aktien, Geldmarkt, Covered Bonds haben die Portfoliomanager durch ISS ESG einen Zugang zu zusätzlichen nicht-finanziellen Daten, welche in den Investmentprozess integriert werden können. Bei dieser Assetklasse werden zur Beurteilung der Emittenten daher sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings und ein normen- bzw. themenbasiertes Screening verwendet. Die Aufgreifkriterien ermöglichen einen standarisierten Prozess, führen aber zu keinen automatisierten Verkaufs- bzw. Nichtkaufentscheidungen. Im Einzelfall haben die Portfoliomanager die Möglichkeit, über einen ESG-Ratingvermerk Stellung zu den Verletzungen der Kriterien beim jeweiligen Emittenten zu nehmen und einen Verbleib bzw. Zugang im Portfolio festzulegen.

Sektor Screening

In Unternehmen oder Institutionen, welche verbotene oder geächtete Waffen herstellen oder vertreiben, soll nicht investiert werden. Das Screening bezieht sich dabei nicht nur auf die Gesellschaften selbst, sondern auch auf Mutter-, Schwester- und Tochterunternehmen dieser Unternehmen.

Die nachfolgenden internationalen Verträge/Konventionen bilden die Basis:

  • Biowaffenkonvention (1972)
  • Chemiewaffenkonvention (1992)
  • Ottawa-Konvention gegen Anti-Personenminen (1997)
  • Oslo-Konvention gegen Streubomben (2008)
  • Atomwaffenverbotsvertrag (2021)
  • Weiße Phosphorwaffen.

Damit sind implizit auch die Ausschlüsse des UN Global Compact (Anti-Personenminen und Streubomben) sowie der zusätzlich in der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) enthaltenen Ausschlüsse von Chemie- und Biowaffen abgedeckt.

ESG-Integration bedeutet, dass Kapitalanleger in ihrer Analyse einzelner Investitionen, in ihrer Anlageentscheidung sowie über den ganzen Portfoliomanagement-Prozess hinweg systematisch ESG-Aspekte berücksichtigen.

Die PK DRK hat hierbei folgende Aufgreifkriterien festgelegt:

  • Normenverstoß gegen den UN Global Compact, die OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development), Richtlinien für Multinationale Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
  • Emittenten mit einem ISS ESG-Rating unterhalb der festgelegten Schwelle von D+.

In der Neuanlage wird durch den Asset Manager ein intensiviertes Screening durchgeführt. Im Einzelfall kann ein Emittent dabei trotz Unterschreitens der Schwellen mit Hilfe eines transparenten begründeten internen Ratingvermerkes investiert werden. Einzelfallentscheidungen sind dabei notwendig, da das quantitative Verrechnen von Plus- und Minuspunkten im Ratingprozess nie die realen Gegebenheiten eines Unternehmens in seiner Komplexität vollumfänglich erfassen kann.

Für Investments, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Leitfadens bereits im Bestand waren, wurden ebenfalls interne ESG-Ratingvermerke erstellt.

Emittenten, für die kein ESG-Rating vorliegt – was u. a. im Bereich der nicht notierten Anleihen (Namenspapiere) aus dem Bankenbereich vorkommt – werden vorerst nicht analysiert. Eine zukünftige Prüfung dieser Papiere ist vorgesehen.

Staatsanleihen sind explizit aus dem Nachhaltigkeitsscreening des Asset Managers ausgenommen, da Kriterien hier schwer festlegbar sind und die Mittelverwendung innerhalb des Staates mannigfaltig sein kann. So können beispielsweise Gelder zur Reduktion der sozialen Ungleichheit verwendet werden, obgleich in dem Staat Menschenrechte z. B. durch die Anwendung der Todesstrafe missachtet werden. Die weitere politische und gesellschaftliche Entwicklung wird weiter beobachtet, um das Vorgehen stets zu examinieren.Die Kasse berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wie folgt gemäß der Anlagerichtlinien daher:

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren      (Artikel 12 RTS i.V.m. Artikel 4)

Die PK DRK berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bei den Investitionsentscheidungen im Sinne der Offenlegungsverordnung.

Grund hierfür ist, dass die für die Messung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren erforderlichen Daten und Informationen sehr indifferent und schwer verfügbar sind. Zudem ist wegen der Größe und der Mitarbeiterzahl der Pensionskasse die Datenbeschaffung und deren Analyse mit einem für die Pensionskasse vertretbaren Aufwand momentan nicht möglich und daher nicht vorgesehen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5)

Die Vergütungsstruktur innerhalb der PK DRK beinhaltet keine variablen Komponenten. Damit ist die Berücksichtigung oder mögliche Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht mit finanziellen Anreizen verknüpft.

Weitere Informationen und Hinweise

Weitere Informationen stehen auf dieser Homepage, z.B. Grundsätze der Anlagepolitik oder in den jährlichen Geschäftsberichten zur Verfügung.

 

2. Transparenz- und Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG

Die PK DRK investiert nur indirekt in Aktien, daher erfolgt keine eigene Mitwirkung i.S.d. § 134b AktG. Zu den von der PK DRK wahrgenommenen Offenlegungspflichten i.S.v. § 134c AktG siehe folgende Links:

https://www.monega.de/anlageundabstimmungspolitik

https://www.monega.de/sites/default/files/inline-files/2023%20BVI%20WVR%20Reporting.pdf#