Die Mitgliedervertreterversammlung ist das oberste Organ der Kasse. Sie besteht paritätisch aus Vertretern der ordentlichen Kassen-Mitglieder und Vertretern der DRK-Gliederungen mit denen ein Mitgliedschaftsverhältnis zur Kasse besteht. Die Vertreter der ordentlichen Kassen-Mitglieder werden jeweils vom Beirat oder dem zuständigen Organ der jeweiligen DRK-Gliederung bestellt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat und entlastet diesen sowie den Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sie genehmigt jährlich den Lagebericht des Vorstandes und stellt den Jahresabschluss fest. Sie beschließt über Anträge der Vertreter, des Aufsichtsrats und des Vorstandes und über die Verwendung von Überschüssen.
Außerdem beschließt die Mitgliedervertreterversammlung über Änderungen der Pensionskassen-Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu bestellen und abzuberufen. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht. Er bestellt den Aktuar.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Kasse und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.