Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG ist eine regulierte Pensionskasse im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Was bedeutet das konkret und welche Vorteile ergeben sich für Sie?
Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ausschließlich
ihren Kassen-Mitgliedern verpflichtet und keinen Aktionären. Deshalb gibt es keine Dividendenzahlungen an Kapitalanleger, sondern alle verteilungsfähigen Erträge werden zur Erhöhung der Renten und des Versorgungskapitals, aus dem bei Rentenbeginn die Rente gebildet wird, verwendet.
Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz ist als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung eine Sozialeinrichtung, die ausschließlich dem Vorteil ihrer Träger – den DRK-Schwesternschaften sowie allen DRK-Gliederungen, die ihren Beitritt zur Pensionskasse erklärt haben – und deren Versicherten verpflichtet ist.
Als regulierte Pensionskasse unterliegt die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die Kalkulation der Versicherungstarife prüft und genehmigt. Zusätzlich prüft die BaFin die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen.
Genauso wie die DRK-Schwesternschaften setzt die Pensionskasse auf die vereinsrechtliche Mitwirkung ihrer Mitglieder: Die Geschäftsführung der Kasse erfolgt durch den Vorstand. Dieser wird von der Mitgliedervertreterversammlung und dem Aufsichtsrat überwacht. Beide Gremien sind paritätisch besetzt. Auch was die Kapitalanlagen betrifft, wird Sicherheit groß geschrieben: Attraktive, konstante und sichere Erträge sind das Ziel. Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz setzt auf eine sichere und lohnende Kapitalanlage.
Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz hat eine schlanke Kostenstruktur: Abschlusskosten wie Provisionen gibt es nicht und die Verwaltungskosten sind niedrig. Von dieser niedrigen Kostenstruktur profitieren Sie unmittelbar, denn die Kosten gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge: Die erwirtschafteten Überschüsse werden immer direkt den einzelnen Verträgen gutgeschrieben.
Für Sie heißt das: Jede Anwartschaft sowie jede laufende Rente wird regelmäßig den wirtschaftlichen Geschäftsjahresergebnissen angepasst.
Die DRK-Schwesternschaften unterstützen Sie in Ihrer Karriere. Dazu gehört häufig auch Mobilität. Wenn Sie die DRK-Schwesternschaft wechseln, bleiben Ihre Versorgungsansprüche erhalten.
Alle ab dem 1. Januar 2012 neu eingetretenen Schwestern oder Angestellten können zudem ihren Versicherungsvertrag bei Ausscheiden aus ihrer DRK-Schwesternschaft privat für ihre Altersversorgung fortführen.
Voraussetzung dafür ist, dass Zusatzversicherungsbeiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung geleistet wurden. Und sollten Sie sich einmal für einen neuen Arbeitgeber entscheiden, kann Ihr bestehendes Versorgungskapital unter den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Voraussetzung für diese Optionen ist, dass Sie mindestens fünf Jahre in und für eine DRK-Schwesternschaft als Mitglied oder als Angestellter tätig waren und mindestens 25 Jahre alt sind. Für alle ab dem 1.01.2018 erteilten Zusagen gelten das Mindestalter 21 und die Beitragszahlungsdauer 3 Jahre.