Die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz bietet Ihnen ein breites Leistungsspektrum. Neben der klassischen Alters und Hinterbliebenenversorgung werden auch die Risiken der Invalidität abgedeckt.
Die Voraussetzung für den Leistungsbezug ist einfach: Die Renten der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz folgen den Renten der Deutschen Rentenversicherung.
Das heißt für Sie:
Aus den Beiträgen, die Ihre DRK-Schwesternschaft für Sie in die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz einzahlt, wird Ihr persönliches Versorgungskapital gebildet. Die tatsächliche Höhe der Versorgungsleistung wird im Versorgungsfall aus dem zum Leistungszeitpunkt vorhandenen Versorgungskapital berechnet.
Die Höhe der Leistung hängt von der Höhe der insgesamt eingezahlten Beiträge, ihrer Verzinsung, der Überschussbeteiligung und der statistischen Lebenserwartung bei Rentenbeginn ab. Deshalb kann Ihre individuelle Rentenhöhe erst bei Rentenbeginn konkret bestimmt werden.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge bei der Pensionskasse vom Roten Kreuz abgeschlossen?
Die DRK-Schwesternschaft meldet Sie bei der Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz an. Sie sind dann dort automatisch versichert.
Einfach, sicher, unbürokratisch: Die Pensionskasse ist eine einfache, sichere und verwaltungsarme Form der betrieblichen Altersversorgung.
Ihre Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz steht allen Rotkreuzschwestern und Mitarbeiter(innen) von DRK-Schwesternschaften kompetent zur Verfügung.
Für weiterführende Informationen sprechen Sie bitte die Oberin Ihrer DRK-Schwesternschaft an.
Falls für Sie bereits eine Versicherung bei unserer Kasse abgeschlossen wurde, stellen wir Ihnen für die Versicherungsprodukte Pflichtversicherung, Zusatzversicherung, Aufbauversicherung, Direktversicherung und Freiwillige Aufbauversicherung gerne allgemeine Informationen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine Nachricht an info@pensionskasse-drk.de
Mit Ihren Fragen zur Rückdeckungsversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Schwesternschaft.